Kommission

 Kommission
In Kommission nehmen – was bedeutet das?
  • Du überlässt mir Dein Brautkleid zur Kommission für 9 Monate, zum Zweck des Verkaufs an Dritte.
  • Alle kleider in meinem tüllraum sind selbstverständlich gegen einbruch, diebstahl, brand sowie beschädigungen bei anprobe versichert.
  • Du Findest während der vereinbarten 9 Monate privat eine/n Käufer/in für das Kleid, so muss der Verkauf auch in diesem Fall über mich abgewickelt werden. Die Provision beträgt in diesem Fall 10% des vereinbarten Betrages zur Auszahlung an Dich.
Welche Voraussetzungen muss dein Brautkleid mitbringen?
  • dein Kleid muss in einem einwandfreien Zustand sein, das heißt, KEINE Löcher, Risse oder Flecken
  • dein Kleid muss professionell gereinigt sein (Beleg)
  • der neupreis deines kleides kann durch eine rechnung belegt werden.
Gerne kannst du auch Deine Accessoires wie Schleier, Glitzergürtel, Diademe, Boleros, Schuhe etc. bei mir in Kommission geben.

Wird dein Brautkleid in meinem TÜLL*RAUM aufgenommen, schließen wir natürlich einen Kommissionsvertrag und schon hat Dein Brautkleid die Möglichkeit, eine zweite Braut zu verzaubern.

Kommissionsvertrag
Share by: